Keyvisual der Kita-Initiative: 3 Würfel mit unterschiedlichen Symbolen

Wir haben die Initiative für bezahlbare Kinderbetreuung erfolgreich gesammelt!

Einreichung der Initiative

In der Schweiz gibt es zu wenig Kinderbetreuungsplätze. Und für die Familien sind sie zu teuer. Die Konsequenzen tragen die Frauen mit Teilzeitarbeit und tieferem Einkommen. Die Kita-Initiative will, dass in der ganzen Schweiz ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen geschaffen wird. Mit guten Löhnen und Arbeitsbedingungen, die der Verantwortung des Betreuungspersonals entsprechen. Und die Eltern sollen maximal 10% ihres Einkommens für die Betreuung ihrer Kinder zahlen. Weitere Argumente…

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Bitte teilen Sie die Initiative für bezahlbare Kinderbetreuung in Ihrem Umfeld, mit Kolleginnen und Kollegen, im Freundeskreis, mit Bekannten und in der Familie:

Argumente für die Initiative

Hohe
Qualität

Kinderbetreuer:innen tragen eine grosse Verantwortung, doch Arbeitsbedingungen und Löhne werden dieser nicht gerecht. Die Kita-Initiative sorgt für bessere Arbeitsbedingungen und dadurch bessere Betreuungsqualität.

Bezahlbare
Betreuung

Kinderbetreuungsplätze sind für Eltern sehr teuer. Die Kita-Initiative sorgt dafür, dass die Eltern maximal 10% des Einkommens für die familienergänzende Kinderbetreuung zahlen. Von bezahlbaren Kitaplätzen profitiert die ganze Familie.

Mehr
Gleichstellung

Weil Kita-Plätze fehlen oder zu teuer sind, reduzieren viele Frauen das Pensum oder verzichten ganz auf Erwerbsarbeit. Die Kita-Initiative legt einen Grundstein für mehr Gleichstellung.

Meinungen zur Kita‑Initiative

Der Wortlaut der Initiative

Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 116a      Familienergänzende Betreuung von Kindern

1 Die Kantone sorgen für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot für die institutionelle familienergänzende Betreuung von Kindern.

2 Das Angebot steht allen Kindern ab dem Alter von drei Monaten bis zum Ende des Grundschulunterrichts offen. Es muss dem Kindeswohl und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen und den Bedürfnissen der Eltern entsprechend ausgestaltet sein.

3 Die Betreuungspersonen müssen über die notwendige Ausbildung verfügen und entsprechend entlöhnt werden. Ihre Arbeitsbedingungen müssen eine qualitativ gute Betreuung ermöglichen.

4 Der Bund trägt zwei Drittel der Kosten. Die Kantone können vorsehen, dass die Eltern sich gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ebenfalls an den Kosten beteiligen. Insgesamt darf die Beteiligung der Eltern zehn Prozent ihres Einkommens nicht übersteigen.

5 Der Bund kann Grundsätze festlegen.

Art. 197 Ziff. 132
13. Übergangsbestimmung zu Art. 116a (Familienergänzende Betreuung von Kindern)

Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 116a treten spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.